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Ausbildungsförderung beraten
[Nr.99022001018000 ]

Volltext

Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?

Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

keine fachliche Freigabe

MWWK