Aufstiegsbonus I - Förderung nach erfolgreicher beruflicher Weiterbildung beantragen.
[Nr.99019071079000 ]
Volltext
Wenn Sie Ihre Fortbildungsprüfung in einem Handwerksberuf oder einem Beruf aus Industrie, Handel oder Landwirtschaft abgeschlossen haben und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen einmaligen Bonus von 2.000 Euro beantragen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Aufstiegsbonus I können Sie per Post oder digital bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer stellen. Sie erhalten von dort die Antragsformulare.
Die Kammer prüft Ihren Antrag und überweist Ihnen bei positiver Prüfung den Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 Euro auf das bei der Antragstellung angegebene Konto.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
- Abschluss vor einer rheinland-pfälzischen Handwerks-, Industrie- und Handels- oder Landwirtschaftskammer
- Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsfeststellung in Rheinland-Pfalz
- Antragstellung innerhalb von 4 Monaten ab Prüfungsdatum
- Bei Prüfungen außerhalb von RLP: Wohnsitz und Beschäftigungsort in RLP, Antragstellung innerhalb von 12 Monaten
- Keine Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen in anderen Bundesländern
- Abschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7
Erforderliche Unterlagen
- Meisterprüfungszeugnis, Fachwirtzeugnis, vergleichbare Berufszeugnisse
- Antrag Aufstiegsbonus
- Arbeitgeberbescheinigung
- Erweiterte Meldebescheinigung
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Bearbeitungsdauer
- 4 — 8 Woche(n)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Der Klageweg ist ausgeschlossen, da es sich um eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz handelt. Informationen zum Widerspruch entnehmen Sie bitte dem Bescheid der zuständigen Kammer.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Aufstiegsbonus I ist eine freiwillige Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz. Ein rechtlicher Anspruch auf die Zahlung besteht nicht. Ob der Bonus gewährt wird, entscheidet die zuständige Stelle - abhängig von den Voraussetzungen und den verfügbaren Haushaltsmitteln.
Urheber
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
