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Arbeits-, Wege- oder Schulunfall bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden
[Nr.99111026014000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn sich in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung ein Arbeitsunfall ereignet hat, müssen Sie diesen melden.

Als Unternehmer oder Einrichtung sind Sie verpflichtet, Arbeitsunfälle beziehungsweise Wegeunfälle der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden. Die Meldepflicht besteht dann, wenn die verunfallte Person voraussichtlich mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Bei Kindern, Schülern und Studenten müssen Sie jeden Unfall melden, der eine ärztliche Behandlung erfordert.

Nach Ihrer Meldung prüft die gesetzliche Unfallversicherung, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, also beispielsweise ob der Unfall im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit steht. Außerdem prüft sie automatisch, welche Leistungen zu erbringen sind.

Nach dem Gesetz sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig. Diese sind nach Branchen gegliedert. Für Unternehmen der öffentlichen Hand, beispielsweise auch für Schülerunfälle, sind die regional gegliederten Unfallkassen zuständig.
 

An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Berufsgenossenschaften/Unfallkasse/Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV.