Approbation als Tierarzt Erteilung
[Nr.99018011001000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierarzt tätig sein möchten, benötigen Sie für diese Tätigkeit eine Zulassung (Approbation).
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.
Bearbeitungsdauer
Max. 3 Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular
- Fachkundenachweis:
- Zeugnisse (z.B. Diplome) über die tierärztliche Prüfung oder
- Ausbildungsnachweis des jeweiligen EU-/EWR-Staates oder der Schweiz beziehungsweise
- Ausbildungsnachweis und Bescheinigung der zuständigen Behörde des jeweiligen Staates über die Gleichwertigkeit der Ausbildung
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist
- Nachweis der Straffreiheit durch Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses Belegart „O“. Dieses ist bei der Meldestelle Ihres Wohnortes zu beantragen. Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein. Kann das amtliche Führungszeugnis nicht vorgelegt werden, so kann an dessen Stelle ein Straffreiheitsnachweis des Herkunftsmitgliedstaates (Strafregisterauszug oder falls ein solcher nicht ausgestellt wird, eine Bescheinigung über eine eidesstattliche Erklärung) eingereicht werden. Ausländische Straffreiheitsnachweise dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
- ärztliche Bescheinigung (nicht älter als einen Monat), wonach keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs ungeeignet sind
- Lebenslauf mit Schwerpunkten Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit
- Geburtsurkunde
- ggf. Eheurkunde; sofern der geführte Name von der Geburtsurkunde abweicht, ist die Vorlage der entsprechenden Nachweise z.B. Heiratsurkunde aus der die Namensführung hervorgeht oder die offizielle Bescheinigung über eine Namensänderung
- Meldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- Führungszeugnis, nicht älter als 1 Monat
- bei Wohnsitz im Ausland:
- Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- ggf. Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
- schriftliche Erklärung, wonach Sie nur bei dem Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz die Approbation beantragt haben
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Daneben können weitere Nachweise (z.B. Tätigkeitsnachweise) verlangt werden. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
- Nr. 1.4.1. Landesverordnung über Gebühren der Behörden des öffentlichen Veterinärdienstes der amtlichen Lebensmittelüberwachung sowie der Gesundheitsverwaltung im Rahmen des Trinkwasserrechts und der Umwelthygiene (Besonderes Gebührenverzeichnis vom 29.09.2008 i.d.F. vom 22.10.2010 (GVBl. S.244))
- Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EU Nr. L 376 S. 36)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome, Zeugnisse der tierärztlichen Ausbildung und Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.