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​​Approbation als Psychologischer Psychotherapeut beantragen​
[Nr.99018025001000 ]

Leistungsbeschreibung

Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychotherapie kann Ihnen die Approbation als Psychologischer Psychotherapeuten erteilt werden, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. 

Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig. 

Voraussetzungen

Die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut wird auf Antrag erteilt, wenn Sie: 

  • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden haben, 

  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt 

  • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind, 

  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis 

  • Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern 

  • ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung) 

  • tabellarischer Lebenslauf 

  • Bundeszentralregisterauszug, der nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf (Belegart O)  

  • Zeugnis über die staatliche Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist 

  • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Welche Gebühren fallen an?

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Unterstützende Institutionen