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Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft und Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein
[Nr.99048004016000 ]

Volltext

Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern. Sie haben insbesondere den Zweck, die Nachteile geringer Flächengröße bei der Bewirtschaftung und verschiedenster Strukturmängel bei Bewirtschaftung ihrer Waldflächen auszugleichen.

Verfahrensablauf

  • Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
  • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem MKUEM.

Voraussetzungen

  • Gegründeter Verein mit mindestens sieben Mitgliedern
  • gewählter Vorstand
  • durch Mitgliederversammlung beschlossene Satzung

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
  • Gründungsprotokoll des Vereins in Kopie
  • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
  • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
  • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstbetriebsgemeinschaft
  • Kontaktdaten der Forstbetriebsgemeinschaft
  • ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung

Kosten

1,00 - 51,00 Euro

auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

ca. zwei bis vier Wochen

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

  • Formlose schriftliche Antragstellung
  • Checkliste zur Antragstellung im Internet der obersten Forstbehörde verfügbar

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.07.2020
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3