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Amtsblatt veröffentlichen
[Nr.99094003140000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.

Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.

Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.

Ansprechpunkt

Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.

Voraussetzungen

Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.

Kosten

  • Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an.
  • Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter ( Gesetz- und Verordnungsblat , Ministerialblatt, Staatsanzeiger )
    • Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.


  • Gesetz- und Verordnungsblatt

    Gebühr: 32,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Ministerialblatt

    Gebühr: 55,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Staatsanzeiger

    Gebühr: 25,00 EUR (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.

Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online  für jeden User kostenfrei einsehba r unter

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.03.2023
Fachlich freigegeben durch:

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz