Amtsblatt veröffentlichen
[Nr.99094003140000 ]
Urheber
Volltext
In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz und das Ministerialblatt der Landesregierung erscheinen nach Bedarf.
Der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz erscheint wöchentlich am Montag.
Ansprechpunkt
Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.
Voraussetzungen
Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.
Kosten
- Digitale Versionen sind für Sie meist frei zugänglich und kostenfrei verfügbar, vereinzelt fallen jedoch Kosten an.
-
Fix: Jahresabonnement für alle 3 Blätter (
Gesetz- und Verordnungsblat
,
Ministerialblatt, Staatsanzeiger
)
- Anmerkung: Online-Archiv ist nur mit dem Jahresabonnement kostenfrei einsehbar.
- Gesetz- und Verordnungsblatt
Gebühr: 32,00 EUR (Vorkasse: nein) - Ministerialblatt
Gebühr: 55,00 EUR (Vorkasse: nein) - Staatsanzeiger
Gebühr: 25,00 EUR (Vorkasse: nein)
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.
Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online für jeden User kostenfrei einsehba r unter
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz