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Altlasten- oder Bodenschutzkataster Auskunft beantragen
[Nr.99020001023000 ]

Leistungsbeschreibung

Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

In Rheinland-Pfalz werden Verdachtsflächen, altlastverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen und Altlasten in einem Bodenschutzkataster geführt. Entsprechend können Grundstückseigentümer und bevollmächtigte Personen eine Auskunft aus dem Bodenschutzkataster beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Bodenschutzbehörde nach länderspezifischer Verwaltungsstruktur.

Bitte wenden Siie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) oder Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

  • Ihren Namen und Anschrift,
  • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
  • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
  • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

Es fallen Gebühren in Höhe von 38,00 bis 760,00 Euro je nach Verwaltungsaufwand bei einem Zeitaufwand von mehr als 45 Minuten.

Rechtsgrundlage