Seiteninhalt


Dienstleistungen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
[Nr.99108008013000 ]

Volltext

Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.   

Ansprechpunkt

Um den neuen Standort Ihres Fahrzeug s in Erfahrung zu bringen , wende n Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.  

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt .

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

Kosten

In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Kommunale Rahmenleistung