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Abfallgebühr zahlen
[Nr.99001001002000 ]

Volltext

Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Ansprechpunkt

Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

Voraussetzungen

Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.

Kosten

Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

Weiterführende Informationen zum Thema »Abfall« erhalten Sie auf der Internetseite der NABU -Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.10.2019
Fachlich freigegeben durch:

MUEEF