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Recycling und Abfallentsorgung
[Nr.99001020000000 ]

Leistungsbeschreibung

Die kommunale Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und die Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Entsorgungspflichtigen sind in Rheinland-Pfalz die kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Für weitere Fragen können sie sich dorthin wenden.

Rechtsgrundlage