Abfallentsorgernummer beantragen
[Nr.99001044001000 ]
Volltext
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
Bei Erzeugernummern handelt es sich um die betriebsbezogene Kennnummern,. Erzeugernummern sind in der Regel standortbezogen vergeben. Sie erhalten die Nummer durch die zuständige Behörde.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie formlos oder unter Verwendung eines Formblattes, das Sie auf der Webseite der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) finden, stellen.
Zuständige Stelle
SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Bitte wenden Sie sich an die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM)
Kosten
Gebührenverzeichnis gemäß der Landesverordnung über die Kosten der Zentralen Stelle für Sonderabfälle, Lfd. Nr. 3.9.
50 - 200 €
Bearbeitungsdauer
1 - 2 Werktage
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
- Formularbezeichnung: Antrag Betriebsnummer
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz