Schwerbehindertenausweis Ausstellung
[Nr.99015007012000 ]
Leistungsbeschreibung
Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
- ab dem 10. Lebensjahr: 1 Passfoto
- Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
- für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel
Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Hinweis
Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.
Weiterführende Informationen: