Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
[Nr.99107008104000 ]
Leistungsbeschreibung
Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Hinweis:
Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.
Für Bürger und Bürgerinnen erfolgt die Beitragsumstellung zum 01.01.2013 größtenteils automatisch.
An wen muss ich mich wenden?
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.
Voraussetzungen
Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,
- wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
- wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloses Schreiben per Post oder
- ausgefülltes Anmeldeformular im Internet
Welche Gebühren fallen an?
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
- je Wohnung monatlich - nicht ermäßigt
Gebühr: EUR 17,50
- ermäßigter Rundfunkbeitrag: monatlich
Gebühr: EUR 5,83
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.