Öffentliche Vergabe Angebot bei Öffentlicher Ausschreibung oder offenem Verfahren abgeben
[Nr.99120001107001 ]
Leistungsbeschreibung
Bei der Öffentlichen Ausschreibung (national) können alle Unternehmen, die die gewünschten Leistungen anbieten, Angebote abgeben. Dies gilt auch für das offene Verfahren (EU-weit). Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den EU-Schwellenwert überschreitet.
Der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) gibt die Ausschreibungen über spezielle Ausschreibungsmedien bekannt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Vergabestelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Die Vergabestelle gibt in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse an, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.
Rechtsgrundlage
Nationale Vergaberecht