Seiteninhalt

Dienstleistungen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Personalausweis Speicherung von Fingerabdrücken im Chip
[Nr.99008004054001 ]

Leistungsbeschreibung

Fingerabdrücke werden seit dem 01.08.2021 verpflichtend im Personalausweis gespeichert.

Sie werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert.

Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Personalausweisbehörde

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?