Seiteninhalt

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße möchte Wohnungslosigkeit vermeiden

Seit dem 01.09.2019 gibt es bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße die neu eingerichtete Fachstelle „Vermeidung von Wohnungslosigkeit“. Bei der neu geschaffenen Stelle geht es darum, Wohnungs-und Obdachlosigkeit zu verhindern.

Seit dem 01.09.2019 gibt es bei der Stadt Neustadt an der Weinstraße die neu eingerichtete Fachstelle „Vermeidung von Wohnungslosigkeit“. Hier arbeitet Frau Alisa Rahm, von Beruf Sozialarbeiterin, hauptamtlich und in Vollzeit.

Bei der neu geschaffenen Stelle geht es darum, Wohnungs-und Obdachlosigkeit zu verhindern, das heißt, dass sich alle Menschen, welche in Neustadt und den zugehörigen Ortsteilen wohnen an Frau Rahm wenden können, wenn ihnen Wohnungslosigkeit bzw. Obdachlosigkeit oder eine Energiesperrung droht. Also dann, wenn sie eine Abmahnung, Mahnung, Kündigung, Räumungsklage oder Sperrandrohung erhalten haben oder die Energieversorgung schon gesperrt wurde.

Neben Vermittlungsgesprächen zwischen den verschiedenen Parteien und der möglichen Vergabe von Darlehen, wird auch der Ursache des Problems auf den Grund gegangen. Dies heißt, dass genau geschaut wird, wie es zu der Situation gekommen ist und wie verhindert werden kann, dass eine solche erneut eintritt. Unter anderem wird geprüft, ob alle zustehenden Leistungen bereits in Anspruch genommen werden, bei Bedarf werden auch weiterführende Hilfen vermittelt.

Frau Rahm ist zu den regulären Öffnungszeiten des Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales ohne Termin in ihrem Büro in der Konrad-Adenauer-Straße 43, im Erdgeschoß, im Zimmer 011 anzutreffen. An den ungeraden Wochen mittwochs, hält sie in der Zeit von 9 Uhr bis 11 Uhr, eine offene Sprechstunde in der Bürgerecke Branchweiler, Schlachthofstraße 52a, ab. Natürlich kann man sie auch jeder Zeit telefonisch (06321-855-1648 oder per Mail alisa.rahm@neustadt.eu kontaktieren, um einen Termin, auch außerhalb der Öffnungszeiten, zu vereinbaren.

Autor/in: Großstück, Aline-Kristin