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19.03.2020

Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße erlässt eine neue Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab Freitag, 20.03.2020.

Die dynamische Situation erfordert konsequentes Handeln, um die weitere Ausbreitung des Virus entscheidend zu verlangsamen. In Ergänzung zu ihrer bisherigen Strategie und der Verfügungen der vergangenen Tage, schließt die Stadt Neustadt an der Weinstraße nun auch alle Gaststätten, Kantinen, Eisdielen, Cafés und Bistros. Ebenso sind ab morgen Friseurgeschäfte, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Solarien und Massagebetriebe zu nicht medizinischen Zwecken, Tattoostudios und ähnliche Schönheitssalons geschlossen.

Die Betriebe, die nicht von der Schließung betroffen sind, haben klar definierte Auflagen einzuhalten.

Die Allgemeinverfügung und die Auflagen werden noch heute erlassen und veröffentlicht. Diese können in Kürze auf neustadt.eu eingesehen werden.

Die Stadt empfiehlt den Gaststätten, sofern nicht bereits geschehen, ab morgen einen Liefer- und Abholservice anzubieten.

Autor/in: Pressestelle