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28.02.2020

Aus der Sitzung des Hauptausschusses am Donnerstag, dem 27.02.2020

In seiner Sitzung vom 27.02.2020 hat sich der Hauptausschuss in der öffentlichen Sitzung unter anderem mit der Verlängerung der befristeten Befreiung von Eigenanteilszahlungen bei Tagespflegeplätzen sowie in der nicht-öffentlichen Sitzung mit Verkaufs- und Personalangelegenheiten befasst.

Verlängerung der befristeten Befreiung von Eigenanteilszahlun-gen der Eltern- unabhängig vom Einkommen – bei Tagespflege-plätzen für Kinder im Alter vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Vollendeten dritten Lebensjahr im Umfang des Rechts-anspruchs auf einem Betreuungsplatz in einer Kinderbetreu-ungsplatz in einer Kinderbetreuungseinrichtung.

Der Hauptausschuss beschließt:
Tagespflegeplätze für Kinder im Alter vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr werden bis auf weiteres im Umfang des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Kinderbetreuungseinrichtung beitragsfrei gestellt. Dies be-deutet, es ist kein entsprechender Eigenanteil von den Eltern zu entrichten. Voraussetzung hierfür ist, dass von der Stadt Neustadt an der Weinstraße kein Betreuungsplatz in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Stadtgebiet Neustadt an der Weinstraße zur Verfügung gestellt werden kann.

Am 10.03.2011 fasste der Jugendhilfeausschuss erstmals den Beschluss, Tagespflegeplätze für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr im Umfang eines Teilzeitplatzes beitragsfrei zu stellen. Mit Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses vom 16.04.2013, 01.04.2014, 12.04.2016 und 17.04.2018 wurde diese Regelungen jeweils um zwei Jahre verlängert, letztmalig bis zum bis 31.07.2020.
Voraussetzung für die Befreiung ist immer, dass von der Stadt Neustadt an der Weinstraße kein geeigneter Betreuungsplatz in einer Kinderbetreuungseinrichtung zur Verfügung gestellt werden kann.
Trotz Inbetriebnahme neuer Kinderbetreuungseinrichtungen und Erweiterungen des Platzangebotes für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr werden voraussichtlich die tatsächlich benötigten Plätze auch in absehbarer Zeit noch nicht vollumfänglich zur Verfügung stehen. Verschiedene Baumaßnahmen befinden sich noch in der Umsetzungsphase und können erst im Laufe der kommenden Jahre umgesetzt werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Befristung der Befreiung von der Eigenanteilszahlung bei Tagespflegeplätzen für Kinder im Alter vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr bis auf weiteres zu verlängern.
Mit in Kraft treten des Kita-Zukunftsgesetztes zum 01.07.2021 wird der bisherige Betreuungsplatzanspruch in einer Kindertagesstätte im Umfang eines Teilzeitplatz am Vor- und Nachmittag ohne eine Betreuung über Mittag durch eine regelmäßig durchgängige Betreuung von sieben Stunden, die als Vormittagsangebot ausgestaltet werden soll, präzisiert. In Bezug auf die Förderung der Kinder in der Tagespflege hat dies voraussichtlich keine nennenswerten fi-nanzielle Auswirkungen.
Durch die entgangenen Eigenanteilszahlungen entstanden der Stadt Neustadt an der Weinstraße im Jahr 2019 Kosten in Höhe von ca. 70.000 Euro, welche auch für die kommenden Jahre zu erwarten sind. Die Summe hatte sich in den letzten beiden Jahren erhöht, da der Rechtsanspruch auf Betreuung aufgrund der hohen Fehlbedarfe an Kita-Betreuungsplätzen vermehrt über die Kindertagespflege abgedeckt werden muss.
Die Mittel für die Aufwendungen sind im Haushalt berücksichtigt.

Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Projekt "Neuausstattung Telefonzentrale"

Der Hauptausschuss beschließt: Für die bauliche Erneuerung der städtischen Telefonzentrale mit integrierter Führungs- und Einsatzzentrale der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt an der Weinstraße im Anwesen Lindenstraße 22 (Nebengebäude der Hauptfeuerwache) werden im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung überplanmäßige Haushaltsmittel i. H. v. 65.000,00 € auf dem Produktkonto 1145.096001 zur Verfügung gestellt.

Durch den zeitlich verlagerten Beginn (ursprüngliche Planung 4. Quartal 2019; Verzug durch Auslastung der Auftragnehmer) der Arbeiten zur Erneuerung der städtischen Telefonzentrale mit integrierter Führungs- und Einsatzzentrale der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt an der Weinstraße in den Januar 2020 konnte erst jetzt festgestellt werden, dass es unabdingbar ist, weitere Arbeiten auszuführen, die in der zugrunde liegenden Entwurfsplanung nicht enthalten waren (zu diesem Zeitpunkt noch nicht erkennbar / absehbar) aber zur Sicherstellung eines geordneten Arbeitsablaufes und der Ausfallsicherheit der Technik im Rahmen der Projektausführung direkt umgesetzt werden müssen. Dies sind:

- Austausch / Erneuerung Digitaler Alarmgeber (DAG 3) zur Alarmierung der Einheiten der Feuerwehr, da vermehrt technische Proble-me (Ausfälle) auftreten, die nur durch den Austausch der techni-schen Infrastruktur behoben werden können. Kalkulierte Kosten: 18.000,00 €

- Erweiterung / Austausch der Videoüberwachung des Geländes, ins-besondere Überwachung der Zugänge ins Gebäude und auf das Gelände (Sicherheit / Diebstahlschutz auf dem Gelände der Haupt-feuerwache; BOS-Stelle). Kalkulierte Kosten: 17.000,00 €

- Integration weiterer Haustechnik (Türsprechstellen, Hausdurch-sageanlage, Schlüsselausgabetresor) in das zentrale System „IDECS“ (Integrated Dispatch and Emergency Control System) zur Vereinfachung der Arbeitsabläufe. Kalkulierte Kosten: 10.000,00 €

- Räumliche Abtrennung und brandschutztechnische Abschottung der im Keller des Versorgungszuges neu aufgebauten unabhängigen Stromversorgung (USV) für die Telefonzentrale (Forderung der Brandschutzdienststelle). Kalkulierte Kosten: 3.000,00 €

- Unvorhergesehenes (Ertüchtigung von Leitungsführungen, zusätzliche LAN-Verkabelungen, …). Kalkulierte Kosten: 6.300,00 €

Durch diese Maßnahmen ist auch eine erweitere Planungsleistung und Bauüberwachung des mit der Maßnahme beauftragten Ingenieurbüro not-wendig. Die Mehrleistungen werden mit einer Pauschale von 10.700,00 € abgerechnet. Für alle Maßnahmen werden zusätzliche Haushaltsmittel i. H. v. 65.000,00 € benötigt. Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel i. H. v. 333.200,00 € belaufen sich die Gesamtkosten auf nunmehr 398.200,00 €.

Autor/in: Pressestelle