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09.04.2020

Allgemeinverfügung zum Parken von Wohnmobilen

Um die Ausbreitungsdynamik des Corona-Virus weiter zu unterbrechen, ist es erforderlich, weitere kontaktreduzierende Maßnahmen zu ergreifen.

Daher ist ab sofort das Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen zu touristischen Zwecken auf allen öffentlichen und nichtöffentlichen Parkplätzen auf dem Gebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße verboten. Bisher galt dieses Verbot im Rahmen der 3. Corona-Bekämpfungs-Verordnung ausschließlich auf offiziellen Wohnmobilstellplätzen bzw. Campingplätzen.

Die Maßnahmen sind erforderlich, da damit zu rechnen ist, dass sich auf den am Haardtrand, den Ortsrandlagen, im Stadtgebiet oder im Biosphärenreservat Pfälzer Wald befindlichen Parkplätzen, insbesondere bei guter Witterung, eine größere Anzahl von Wohnmobilen und Wohnwagengespannen einfindet, die öffentliche und gegebenenfalls auch nichtöffentliche Parkplätze zu touristischen Zwecken nutzen.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Einhaltung aller Regelungen zur Corona-Bekämpfung über das Osterwochenende durch den Vollzugsdienst verstärkt kontrolliert wird. Bei Verstößen ist mit Bußgeldern in empfindlicher Höhe zu rechnen.

Die Maßnahme ist bis einschließlich 19. April 2020 befristet.

Autor/in: Pressestelle