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Jugendhilfe

Die Abteilung 430 - Jugendhilfe ist eine von 6 Abteilungen im Fachbereich 4 – Familie, Jugend und Soziales.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten
  • Beistandschaft
  • Beurkundung, insbesondere Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltsverpflichtung           
  • Elterngeld
  • Gewährung von Hilfen zur Erziehung
  • Negativbescheinigung (elterliche Sorge)
  • Pflegschaft
  • Unterhaltsvorschuss
  • Vormundschaft