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620-Steuern

Die Abteilung Steuern ist organisatorisch dem Fachbereich 6 Finanzen und strategisches Controlling zugeordnet und primär für die Beschaffung der zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben notwendigen Einnahmen zuständig.

Der Abteilung Steuern obliegt die Erhebung und Festsetzung der nachfolgenden kommunalen Abgaben:

  • Grundsteuer A(= für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke) und Grundsteuer B(=für bebaute und bebaubare Grundstücke)
  • Gewerbesteuer
  • Jagdsteuer
  • Hundesteuer
    Für die An- oder Abmeldung eines Hundes, nutzen Sie gern den Onlinedienst unter https://www.neustadt.eu/hundehaltung.
  • Vergnügungssteuer
  • Tourismusbeitrag
    Der Tourismusbeitrag hat ab 01.01.2019 den Fremdenverkehrsbeitrag abgelöst.
  • Wirtschaftswegebeitrag
  • Feldschutz
  • zusätzlicher Weinbergschutz
  • Straßenreinigungsgebühr
    Die Durchführung der Straßenreinigung obliegt dem Sachgebiet Bauhof.

Des Weiteren werden auch Abgaben im Auftrag verschiedener anderer Gebietskörperschaften festgesetzt. Diese sind unter anderem 

  • Wiederaufbaukasse
  • Landwirtschaftskammerbeitrag
  • Absatzförderungsfond
  • Weinfonds
  • Ortskirchensteuer

Die Abteilung Steuern entscheidet ebenso über die Anträge auf Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung. 
Untergebracht ist diese in dem Gebäude der Volkshochschule, Hindenburgstr. 14 (3. OG).

Bei Fragen zu den oben genannten Abgaben stehen die Mitarbeiter der Abt. 620 für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Sie können Ihr Anliegen gerne an steuern@neustadt.eu senden oder sich telefonisch unter 06321/855-1243 und -1451 mit uns in Verbindung setzen.