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Denkmalpflege

Bei sämtlichen Fragen zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege in Neustadt an der Weinstraße und seinen Ortsteilen ist die untere Denkmalschutzbehörde Neustadt Ihr erster Ansprechpartner. Sie berät, informiert und genehmigt.

Ansprechpartner

Dr.Ulrich, Stefan
© Stadt Neustadt an der Weinstraße

 

Weiterführende Fachfragen sowie steuerrechtliche Details werden von der Direktion Landesdenkmalpflege der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz wahrgenommen.

 

Denkmalzonen

Denkmalliste der Stadt Neustadt an der Weinstraße

Die Denkmalliste wird von der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz geführt.

Bitte folgen Sie dem Link:

Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler für die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße

 

Hierarchie der Denkmalbehörden in Rheinland-Pfalz

Die Denkmalbehörden in Rheinland-Pfalz unterteilen sich in

  1. die unteren Denkmalschutzbehörden, die bei Stadt- oder Kreisverwaltung angesiedelt sind
  2. die Denkmalfachbehörde, die als Direktion Landesdenkmalpflege Bestandteil der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz ist
  3. die obere Denkmalschutzbehörde als Bestandteil der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
  4. die oberste Denkmalschutzbehörde als Teil des zuständigen Ministeriums.

 

Öffentliche Auslegungen

Eine Auslegung gibt Ihnen die Gelegenheit zur Einsicht in die konkreten Planwerke sowie die Option zur Stellungnahme zu diesem jeweiligen Satzungsentwurf.

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