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... und wie spart die Stadt?

Mit Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplans Gas der Bundesregierung (zweite Eskalationsstufe) am 23. Juni 2022 hat sich der durch den Oberbürgermeister einberufene Verwaltungsstab „Energiekrise“ in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH mit dem Thema „Erdgasknappheit“ beschäftigt. Orientiert am Notfallplan der EU-Kommission hat das Land Rheinland-Pfalz eine 15-prozentige Energieeinsparung als gemeinsames Ziel ausgerufen.

Dies ist zwingend erforderlich, um dazu beizutragen, dass die Gasspeicher für den Winter hinreichend befüllt werden können, um eine drohende Gasmangellage sowie deren Folgen abzumildern. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße muss hier, wie alle Kommunen, ihren Beitrag leisten.

Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Städtetags, des Städtetags Rheinland Pfalz, der Energieagentur sowie des Verbands kommunaler Unternehmen e. V. wurde ein Maßnahmenkatalog entwickelt. Dieser ist abgestuft, um auch darüber hinaus auf die sehr dynamische Entwicklung reagieren zu können.

Die folgenden Maßnahmen wurden am Montag, den 8. August 2022, dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt und einstimmig verabschiedet:


Sofortige Maßnahmen

  • Zusätzliche Reduzierung der Wassertemperatur in allen Becken des Stadionbad sowie der Freibäder in den Ortsbezirken Hambach und Mußbach um ein 1°C auf 23°C.
    > Einsparung durch die Absenkung um 3°C zur Normtemperatur je nach Außentemperatur bis zu 30%.

  • [Im Stadionbad erfolgte bereits im Verlauf der Saison 2022 eine Reduzierung von 26°C (Normtemperatur) auf 24°C. In den Bädern Hambach und Mußbach wird aus Kostengründen schon in den vergangenen Jahren nur auf eine Beckentemperatur von 24°C aufgeheizt.]
    > Einsparung: Rd. 154.000 kWh für alle Bäder und verbleibende Öffnungstage (09.08. – 04.09.2022)

  • Der Bäderbetrieb wird – auch bei gutem Wetter – nicht über den 04.09.2022 hinaus verlängert.
    > In der Vergangenheit wurde der Betrieb der Bäder im Einzelfall witterungsbedingt verlängert. Insbesondere sollte im Hambach das Bad bis 23.09.2022 für die Vereinsnutzung weiterbetrieben werden.

  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs in den Heizsystemen unserer Gebäude.
    > Bereits teilweise erfolgt und wird kontinuierlich fortgeführt.

  • Konsequentes Verringern des internen Energieverbrauchs in den Verwaltungsgebäuden durch Anpassung des Verbraucherverhaltens (Abdrehen der Heizungsthermostate bei längerer Abwesenheit, richtiges (Stoß-)Lüftungsverhalten, Verzicht auf Standby-Betrieb bei elektrischen Geräten, Verbot zum Aufstellen von Heizlüftern, Klimaanlagen oder sonstigen elektrischen Geräten) sowie folgende mögliche weiteren Maßnahmen: Weitere Reduzierung der Raumtemperaturen bis auf
    15 – 16°C (Gebäudeschutz) in den Verwaltungsgebäuden durch ergänzende Homeoffice-Regelungen, Schließtage zwischen Weihnachten und Neujahr mit einem entsprechenden zentralen Notdienst.
    > Maßnahmen werden hausintern mittels entsprechender Dienstanweisung gegenüber den Beschäftigten durch den
    Oberbürgermeister angewiesen.

  • Verkürzen der Beleuchtung (Anstrahlen / Illumination) an öffentlichen und historischen Gebäuden sowie Skulpturen / sonstige Sonderbeleuchtungen.

  • Sensibilisierung der Bevölkerung, Mieter, Nutzer, Wirtschaft, Handel und Mitarbeitenden zur Energieeinsparung in enger Kooperation mit der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH und anderen Gebietskörperschaften.
    > Öffentlichkeitsarbeit, vor allem durch Hinweise und Informationen auf der Homepage der Stadt und Verlinkung zu den Tochtergesellschaften.

Maßnahmen mit Beginn der Heizperiode

  • Die Innenraumtemperaturen von städtischen und angemieteten Liegenschaften (inkl. Festhallen, Saalbau und Turnhallen) werden – vorbehaltlich entsprechender gesetzlicher Regelungen (Arbeitsstättenverordnung / Arbeitsstättenrichtlinien) – zur Heizperiode 2022/2023 um bis zu 3°C abgesenkt.
    > Grundsätzlich: Bei der Reduzierung von 1°C Raumtemperatur werden 6% Energie eingespart. Einsparung: bis zu 18% möglich.

  • Bezüglich der Temperaturanpassung in Schulen und Kindertagesstätten wird sich an den noch nicht vorliegenden  Rahmenempfehlungen des Landes orientiert.
    > Die Verwaltung verweist auf die Anlage, in der mögliche Szenarien zur gestaffelten Absenkung – nutzungsbezogen in unterschiedlichem Maß – dargestellt sind, z. B.: Verwaltungsgebäude, sonstige städtische Gebäude in den Ortsbezirken und Turnhallen: rd. 1.243.000 kWh. Festhallen: rd. 156.000 kWh

  • Weitere Reduzierung der Raumtemperatur in sog. Verkehrsräumen (Flure, wenig genutzte Nebenräume)
    > In solchen Bereichen wird die Raumtemperatur situationsabhängig noch darüber hinaus abgesenkt, insgesamt aber nicht unter 15°C
    (Gebäudeschutz).

  • Der Heizbetrieb in städtischen Liegenschaften wird – vorbehaltlich entsprechender gesetzlicher Regelungen – witterungsbedingt angepasst nach hinten verschoben (Heizperiode nicht fix am Datum orientiert)
    > Bisher wurde der Heizbetrieb spätestens zum 01.10. eines Jahres aufgenommen.

Maßnahmen in Prüfung

  • In den städtischen Sport- und Mehrzweckhallen sowie den Verwaltungsgebäuden könnte die Wärmeerzeugung für Brauchwasser (zentral und dezentral) abgeschaltet werden. Kaltwasser (Duschen und Händewaschen) ist weiterhin gewährleistet.
    > Einsparung nach Berechnung der Energieagentur RLP: 5%. Geprüft werden insbesondere, welche gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden müssen, um eine Verunreinigung des Wassers mit Legionellen zu vermeiden, und das Kosten-Nutzen-Verhältnis

  • Abschaltung von Teilen der Straßenbeleuchtung / Ampelschaltungen bzw. Einschränkung der Betriebszeiten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
    > Prüfung der technischen Umsetzbarkeit sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen

  • Einschränkung des Betriebs der Flutlichtanlage in den städtischen Sportstätten.

  • Nichtaufbau der Traglufthalle im Stadionbad (keine Wintersaison).
    >Einsparung: 62% auf den Jahresgesamtverbrauch des Bades (Sommer / Winter). Dies ergibt rund 3.130.000 kWh.

Ein Nichtaufbau der Traglufthalle im Stadionbad für die Wintersaison ist mit Blick auf das Einsparpotenzial der größte Einzelposten, um die Zielvorgabe der Landesregierung überhaupt zu erreichen.

Diese Maßnahme trifft jedoch verstärkt den Vereins- und Leistungssport (z. B. Schwimm-Club 1900 e.V. Neustadt/Weinstraße) und Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche. Die Verwaltung prüft aus diesem Grund derzeit, einen Winterbetrieb insbesondere zu Gunsten der oben genannten Personenkreise zu ermöglichen. Vorstellbar ist eine interkommunale Verbundlösung, wonach das Stadionbad Neustadt (weil mit 50 Meter Becken ausgestattet) als zentrale Sportstätte – auch für Vereine umliegender Kommunen – erhalten bleibt.

Eine Nutzung durch Privatpersonen müsste unter Umständen eingeschränkt werden. Die Einsparung von Energie würde in diesem Moment in anderen Kommunen durch eventuelle Schließungen eigener Einrichtungen verstärkt möglich sein und damit die Nichtschließung des Stadionbades in Summe. Eine Beschlussfassung über diese Maßnahme muss in Abstimmung mit Aufsichtsrat der Stadionbad Neustadt an der Weinstraße GmbH erfolgen und soll voraussichtlich in der Sitzung des Stadtrates am 13. September 2022 erfolgen.