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24.06.2020

Standesamtliche Trauungen in Zeiten von Covid-19

Ab Donnerstag, den 14.05.2020 ist ein erweiterter Teilnehmerkreis bei standesamtlichen Trauungen in Neustadt an der Weinstraße möglich.

Unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen können ab 14. Mai 2020 neben den Eheschließenden und den Standesbeamten*innen weitere 8 Personen an der Trauung teilnehmen.
Sofern ein/e Fotograf*in beauftragt ist, zählt diese/r zur zulässigen Personenzahl. Live-Musik ist derzeit nicht gestattet.

Alle Personen, die an der Trauung teilnehmen werden, müssen vorab in eine Anwesenheitsliste eingetragen werden. Diese Liste wird vorab an das Brautpaar geschickt und muss dem Standesamt spätestens 2 Tage vor der Eheschließung vorliegen. Die Unterschrift auf der Liste leisten die Gäste erst unter Aufsicht der Standesbeamten am Tag der Eheschließung. Alle Anwesenden müssen sich hierbei mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Die in der Liste aufgeführten Gäste versichern mit ihrer Unterschrift an Eides statt, dass sie

  • in den letzten 14 Tagen nicht im Ausland waren und
  • aktuell keine Krankheitssymptome, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten könnten (Fieber, Husten etc.), haben.

Der Ablauf im Standesamt am Tag der Eheschließung gestaltet sich wie folgt:

Alle Trauungen finden im kleinen Saal im Rathausgebäude statt. Das Brautpaar und die Gäste sollten sich 15 Minuten vor der Trauung im Innenhof des Rathauses einfinden und werden dort vom Standesbeamten*in in Empfang genommen. Sowohl das Brautpaar als auch die Gäste müssen bereits beim Einlass einen Mund-Nase-Schutz tragen und diesen auch während der gesamten Anwesenheit im Standesamt dauerhaft tragen. Lediglich das Brautpaar und der Standesbeamte*in dürfen den Mund-Nasenschutz während der Eheschließung nach Einnehmen der Sitzplätze abnehmen.

Folgende weitere Hygienemaßnahmen müssen eingehalten werden:

  • Nach Betreten des Standesamtes müssen sich alle Anwesenden die Hände mit den bereit gestellten Desinfektionsmitteln desinfizieren.
  • Danach legen alle Gäste nacheinander Ihre Ausweise mit der Oberseite auf das im Eingangsbereich vorhandene Stehpult und unterschreiben die daneben liegende Anwesenheitsliste.
  • Sobald eine Person die Liste unterschrieben hat, begibt sie sich in den Trausaal, damit sich auch die anderen Gäste unter Einhaltung der Abstandsregeln ausweisen und die Anwesenheitsliste unterschreiben können.
  • Die verfügbaren Sitzplätze im Trausaal sind gekennzeichnet und so angeordnet, dass der erforderliche Mindestabstand eingehalten wird. Angehörige des selben Haushaltes dürfen zusammen sitzen.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass der Standesbeamte*in auf das Händeschütteln verzichtet.
  • Eine Gratulation im Trausaal kann leider nicht erfolgen, da die Beschäftigten des Standesamtes ausreichend Zeit für die Desinfektion des Trausaales und die Vorbereitung der nächsten Eheschließung benötigen.
  • Das Brautpaar wird gebeten darauf zu verzichten, dass weitere Gäste im Bereich des Standesamtes auf sie warten, da in den meisten Fällen bereits die nächste Hochzeitsgesellschaft vor dem Gebäude wartet.
  • Ein Sektempfang im Bereich des Standesamtes ist nicht zulässig.


Wir bitten um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen.


Die auf der Anwesenheitsliste erhobenen Daten werden nur im Zusammenhang mit dem persönlichen Kontakt innerhalb der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße verarbeitet und nach maximal vier Wochen gelöscht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Nr. 1 lit. F. DSVGO.