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Standesamt öffnet ab 25.05.2020 Teilbereiche

Das Standesamt ist ab dem 25.05.2020 in folgenden Teilbereichen wieder geöffnet.

  • Anzeigen von Geburten, bei denen ein oder beide Elternteile ausländische Staatsangehörige sind,
  • Entgegennahme von Kirchenaustrittserklärungen,
  • Aufnahme von Vaterschaftsanerkennungen

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind!

Sie erreichen uns zwecks Terminvereinbarung unter folgenden Kontaktdaten:

  • Anzeigen von Geburten mit Auslandsbezug: 06321/8551372, standesamt@neustadt.eu
  • Kirchenaustrittserklärungen: 06321/8551235, standesamt@neustadt.eu
  • Vaterschaftsanerkennungen: 06321/8551372, standesamt@neustadt.eu

 

Alle sonstigen Anliegen werden weiterhin ohne persönliche Vorsprache bearbeitet.

Hinsichtlich des Ablaufs am vereinbarten Termin beachten Sie bitte folgendes:

  • Bei Ankunft vor dem Gebäude setzen Sie sich bitte zunächst telefonisch mit dem  Sachbearbeiter*in in Verbindung.
  • Nachdem Sie bestätigt haben, dass Sie
    • in den letzten 14 Tagen nicht im Ausland waren und
    • aktuell keine Krankheitssymptome, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hindeuten könnten (Fieber, Husten etc.) zeigen, werden Sie vom Sachbearbeiter*in in das Gebäude eingelassen.
  • Bereits beim Einlass in das Standesamtsgebäude ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen, welcher während der gesamten Anwesenheit nicht abgelegt werden darf.
  • Nach Betreten des Standesamtsgebäudes sind die Hände mit dem bereit gestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
  • Zahlungen können ausschließlich mit EC-Karte erfolgen.

Für die getroffenen Maßnahmen bitten wir um Verständnis. Sie dienen ausschließlich Ihrem und unserem Gesundheitsschutz.