Standesamt öffnet ab 25.05.2020 Teilbereiche
Das Standesamt ist ab dem 25.05.2020 in folgenden Teilbereichen wieder geöffnet.
- Anzeigen von Geburten, bei denen ein oder beide Elternteile ausländische Staatsangehörige sind,
- Entgegennahme von Kirchenaustrittserklärungen,
- Aufnahme von Vaterschaftsanerkennungen
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind!
Sie erreichen uns zwecks Terminvereinbarung unter folgenden Kontaktdaten:
- Anzeigen von Geburten mit Auslandsbezug: 06321/8551372, standesamt@neustadt.eu
- Kirchenaustrittserklärungen: 06321/8551235, standesamt@neustadt.eu
- Vaterschaftsanerkennungen: 06321/8551372, standesamt@neustadt.eu
Alle sonstigen Anliegen werden weiterhin ohne persönliche Vorsprache bearbeitet.
Hinsichtlich des Ablaufs am vereinbarten Termin beachten Sie bitte folgendes:
- Bei Ankunft vor dem Gebäude setzen Sie sich bitte zunächst telefonisch mit dem Sachbearbeiter*in in Verbindung.
- Nachdem Sie bestätigt haben, dass Sie
- in den letzten 14 Tagen nicht im Ausland waren und
- aktuell keine Krankheitssymptome, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hindeuten könnten (Fieber, Husten etc.) zeigen, werden Sie vom Sachbearbeiter*in in das Gebäude eingelassen.
- Bereits beim Einlass in das Standesamtsgebäude ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen, welcher während der gesamten Anwesenheit nicht abgelegt werden darf.
- Nach Betreten des Standesamtsgebäudes sind die Hände mit dem bereit gestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
- Zahlungen können ausschließlich mit EC-Karte erfolgen.
Für die getroffenen Maßnahmen bitten wir um Verständnis. Sie dienen ausschließlich Ihrem und unserem Gesundheitsschutz.