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Zivilbeschäftigte bei den ausländischen Streitkräften

Leistungsbeschreibung

Die amerikanischen und französischen Stationierungsstreitkräfte in Deutschland beschäftigen derzeit rund  13.000 zivile Arbeitnehmer (Zivilbeschäftigte).

Für die Zivilbeschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften gelten unter anderem der Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV AL II), der Tarifvertrag zur Sozialen Sicherung (TV SozSich / TaSS) sowie der Tarifvertrag über Rationalisierungs-, Kündigungs- und Einkommenschutz (Schutz.TV).

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Entgeltabrechnung der Zivilbeschäftigten bei den amerikanischen und französischen Stationierungsstreitkräften dem Land Rheinland-Pfalz übertragen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Lohnstelle ausländische Streitkräfte (Abkürzung ADD-LaS).  

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD-LaS) ist für die Berechnung und Auszahlung von Leistungen nach dem TV AL II und dem TV SozSich zuständig.

Rechtsgrundlage