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Tierimpfstoffe nicht zugelassene Impfstoffe anwenden
[Nr.99110008000000 ]

Leistungsbeschreibung

Das Tiergesundheitsgesetz regelt die Fälle, in denen die oberste Landesbehörde Ausnahmen vom Verbot des Inverkehrbringens bzw. der Anwendung von in Deutschland nicht zugelassenen Tierimpfstoffen machen kann.

Solche Ausnahmen sind -  im Benehmen mit der Zulassungsbehörde - möglich 

  • für Tiere, die ausgeführt werden, sofern das Einfuhrland die Durchführung bestimmter Impfungen fordert 
  • im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen für von einem Tierarzt behandelte Tiere, soweit für die Behandlung ein zugelassenes Mittel nicht zur Verfügung steht.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist durch den Tierarzt, der einen nicht zugelassenen Tierimpfstoff anwenden möchte, an das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Abteilung 4, zu richten.