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Technische Unterstützung im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen in bestimmten Ländern Genehmigung
[Nr.99009007006000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Erbringung technischer Dienstleistungen, wie Beratungen, Schulungen, Reparatur, Wartung und Instandsetzung, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von Nuklearanlagen in Algerien, Indien, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libyen, Nordkorea, Pakistan oder Syrien stehen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag mit detaillierter Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung.

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

Unterstützende Institutionen

Nähere Hinweise finden Sie in dem Merkblatt Kurzdarstellung Exportkontrolle des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das unter den Stichworten „Arbeitshilfen/Publikationen“, „Merkblätter“ auf der Internetseite www.ausfuhrkontrolle.info veröffentlicht ist.