Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden
[Nr.99107008149000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von EUR 5,83.
An wen muss ich mich wenden?
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Informationsstand
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:
- Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens RF
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit Merkzeichen RF
Für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:
- bei Taubblindheit:
- Fachärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem Merkzeichen TBI (taubblind)
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem Merkzeichen Bl (blind) und Gl (gehörlos)
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem Merkzeichen Bl (blind) oder Gl (gehörlos) zusammen mit einer fachärztlichen Bescheinigung über die jeweils andere Behinderung
- Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
- bei Empfängern von Blindenhilfe:
- Bescheinigung der Behörde
- Bewilligungsbescheid (Folgende Angaben müssen ersichtlich sein: Welche Leistung gewährt wird, der Name des Leistungsempfängers und der Leistungszeitraum.)
- bei Sonderfürsorgeberechtigten
- Bescheinigung über die Feststellung "Sonderfürsorgeberechtigte"
Bitte senden Sie keine Originaldokumente an den Beitragsservice. Eine Rücksendung von Dokumenten kann nicht garantiert werden.
Welche Gebühren fallen an?
Antragsverfahren und Prüfung: keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung berücksichtigt werden.
Die Dauer richtet sich nach dem Gültigkeitszeitraum des vorgelegten Nachweises.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:
Arbeitslosengeld II,
Sozialhilfe,
Grundsicherung oder
BAföG.
Eine komplette Auflistung aller Sozialleistungen finden Sie auf der Internetseite des Südwestrundfunks.
Bemerkungen
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.