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Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)
[Nr.99089030000000 ]

Leistungsbeschreibung

Es wird das Verhalten des Explosivstoffes oder Gegenstandes mit Explosivstoff in seiner spezifischen Verpackung unter den Randbedingungen der Lagerung bewertet und einer Unterklasse 1.1 bis 1.4 sowie einer Verträglichkeitsgruppe zugeordnet.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloses Antragsschreiben; technische Daten zum Stoff/Gegenstand; ggf. Kopien der EG-Baumusterprüfbescheinigung, wenn diese in einem anderen europäischen Land erstellt wurde; ggf. Klassifizierungen ausländischer Institute.

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

  • 1 - 6 Monate Bearbeitungsdauer, je nach Umfang.
  • Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig.
    Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.