Seiteninhalt

Dienstleistungen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen
[Nr.99148012080000 ]

Leistungsbeschreibung

Aktionsplan Hochwasser der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Die KfW hilft den Opfern der Flutkatastrophe. Für die Bewältigung Ihrer Hochwasserschäden wird das Programm "KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" geöffnet. Der Zinssatz in der Hochwasservariante beträgt 1 Prozent pro Jahr, ansonsten gelten die Programmbedingungen unverändert.

Mit dem Förderdarlehen unterstützt die KfW Investitionen kommunaler und sozialer Unternehmen sowie gemeinnütziger Organisationen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Gefördert werden bis zu EUR 50 Millionen Kreditbetrag pro Vorhaben – zum Beispiel in folgenden Bereichen:

  • Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
  • Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur
  • Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen
  • Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband)
  • Ver- und Entsorgung
  • Verkehrsinfrastruktur
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege

Auch Grundstücke können mitfinanziert werden, wenn diese notwendiger Bestandteil der Investition sind und vor höchstens zwei Jahren gekauft wurden.

Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben. Bei Großprojekten ist eine Gliederung in Einzelabschnitte möglich.

Konditionen
 
Art der Förderung:
zinsgünstiges Darlehen
 
Höhe:
bis zu EUR 50 Millionen je Vorhaben
 
Finanzierungsanteil:
bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme
 
Auszahlung:
100 Prozent des Kreditbetrages (Kreditaufstockung bis zur Obergrenze von EUR 50 Millionen vor Abschluss des Vorhabens möglich; Auszahlung in Summe oder in Teilbeträgen).
 
Laufzeitvarianten:
bis zu 10 Jahre (bis zu 2 Jahre tilgungsfrei)
bis zu 20 Jahre (bis zu 3 Jahre tilgungsfrei)
bis zu 30 Jahren (bis zu 5 Jahre tilgungsfrei)
 
Tilgung:
vor tilgungsfreier Zeit nur Zinszahlungen
nach tilgungsfreier Anlaufzeit in gleich hohen vierteljährlichen Raten
 
Zinssatz:
Zinsfestschreibung wahlweise für 10 oder 20 Jahre.
 
Die Zins-Höhe wird bei Vertragsabschluss festgelegt und hängt von Bonität und Risiko ab.
 
Sicherheiten:
bankübliche, einschließlich kommunaler Bürgschaften (Vereinbarung mit der Hausbank).
 
Einzelheiten zu den Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderportal der KfW Bankengruppe.
 
Hinweise: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Eine Kombination mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln ist möglich (außer KfW-Programme "Erneuerbare Energien"und "Unternehmerkredit").
 
Voraussetzungen
 
Antragsberechtigte
  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
  • gemeinnützige Organisationsformen und Kirchen
  • im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften: natürliche Personen sowie Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von höchstens EUR 500 Millionen
  • Unternehmen im Rahmen von Forfaitierungsmodellen, unabhängig von ihrem Gruppenumsatz
Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.
 
Die Förderung ist kommt nicht in Frage für
  • Umschuldungen beziehungsweise die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
  • Betriebsmittel
  • geringwertige Wirtschaftsgüter
  • reine Kapitalanlagen
  • reine Eigenkapitalausstattungen
  • Kreditumschuldungen
  • Wohnungen (Ausnahme: Betreutes Wohnen)

An wen muss ich mich wenden?

  • für die Antragstellung: Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
  • für die Antragsbearbeitung: die KfW Bankengruppe

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihr Kreditinstitut reicht zur Antragstellung folgende Unterlagen ein:

  • das von Ihnen unterschriebene Antragsformular
  • eine von Ihnen erstellte zusammenfassende Projektbeschreibung

Gegebenfalls teilt Ihnen die KfW nach Antragstellung mit, welche weiteren Unterlagen für die Bearbeitung des Kreditantrages erforderlich sind.

Welche Gebühren fallen an?

  • Kreditzinsen
  • Bereitstellungsprovision: 0,25 Prozent pro Monat auf noch nicht abgerufene Beträge, beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum.
  • Bei außerplanmäßiger Tilgung: Vorfälligkeitsentschädigung
  • für die Beantragung: keine Gebühren oder Kosten

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Verfahrensablauf
  • Den Antrag reicht Ihre Hausbank für Sie ein, die Antragsformulare liegen dort vor. Ihr Bankberater füllt den Vordruck für Sie aus.
  • Ihre Hausbank leitet Ihren Antrag mit der Einstufung und den übrigen erforderlichen Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter.
  • Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen.