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Freiwilliger Wehrdienst (FWD)
[Nr.99130007000000 ]

Leistungsbeschreibung

Der Bundesfreiwilligendienst ermöglicht es Ihnen, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren.

Die Wehrpflicht ist seit 01.07.2011 bis auf weiteres ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt bietet die Bundeswehr interessierten jungen Frauen und Männern ab einem Alter von 17 Jahren einen freiwilligen Dienst für die Dauer von bis zu 23 Monaten an. Die Probezeit umfasst 6 Monate.

Einsatzbereiche des Bundesfreiwilligendienstes sind:

  • Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe)
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Sport
  • Integration
  • Kultur- und Denkmalpflege
  • Bildung
  • Zivil- und Katastrophenschutz

Bei einem Freiwilligen Wehrdienst werden die wesentlichen Grundlagen für den Soldatenberuf vermittelt. Theorie und Praxis wechseln sich dabei in regelmäßigen Abständen ab. Zur Theorie gehört unter anderem die Vermittlung von politischer Bildung. Die Praxis sieht währenddessen Gefechtsdienst, Waffen- und Schießübungen sowie körperliches Training vor.

Praxis- und Theoriepunkte können sich je nach Abteilung unterscheiden und durch Spezifikationen ergänzt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige regionale Wehrdienstberatung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bewerbungsbogen
  • Zusatzfragebogen
  • Tabellarischer Lebenslauf (mit Datum und Unterschrift)
  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Auszug aus dem Familienstammbuch
  • lückenloser Tätigkeitsnachweis nach dem Schulabschluss (Arbeitszeugnisse usw.)
  • Abschlusszeugnisse
  • Studiennachweise, Gesellen-, Gehilfen-, Facharbeiter-, Meisterbrief
  • bei finanziellen Verpflichtungen entsprechende Unterlagen (Kreditvertrag, Vertrag über Ratenkauf, Schuldenbereinigungsplan usw.)
  • eventuell ärztliche Unterlagen (neueren Datums)

Eventuell können weitere Unterlagen angefordert werden. Es empfiehlt sich die Bewerbungsunterlagen erst nach dem ausführlichen Beratungsgespräch zusammenzustellen und bei einem zweiten Termin persönlich abzugeben.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Freiwilligen Wehrdienst und zur Bundewehr erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verteidigung sowie auf der Seite der Bundeswehr.