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Kontrollstellen im ökologischen Landbau Zulassung
[Nr.99090004007000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau betreiben möchten, benötigen Sie eine Zulassung.

Die Zulassung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Auf Antrag kann die Zulassung auf einzelne Länder beschränkt werden.

Die Zulassung kann mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen werden. Auflagen können auch nachträglich geändert oder aufgenommen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag mit folgenden Unterlagen:

  • Nachweis der Akkreditierung nach der Norm EN 45011
  • Nachweis über eine ausreichende Anzahl an qualifiziertem Kontrollstellenpersonal
  • Nachweis über Standardkontrollprogramme für jeden beantragten Bereich
  • Qualitätsmanagement-Handbuch mit allen Verfahrensanweisungen
  • Nachweis über die finanzielle, fachliche und personelle Unabhängigkeit
  • Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz für alle im Rahmen der Kontrolle tangierten Schadensangelegenheiten
  • zusätzlich für Kontrollstellen mit Sitz oder Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:
    • Zulassungsbescheid des anderen Landes
    • Nachweis, dass die Niederlassung über  geeignetes Personal und die geeignete Infrastruktur für die Erfüllung der Kontrollaufgaben verfügt

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Kosten an. Diese richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand.

Bearbeitungsdauer

Antragsprüfung: maximal 3 Monate.
Die Frist beginnt, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Öko-Kontrollstellen werden von den für den ökologischen Landbau zuständigen Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht, in denen die jeweilige Kontrollstelle ihren Firmensitz hat.