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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
[Nr.99102003023000 ]

Leistungsbeschreibung

Der so genannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer im Rahmen der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte durch Abzug von der Summe der Einkünfte und beim Lohnsteuerabzug durch die Einreihung in die Steuerklasse II berücksichtigt. Seit 2023 beträgt der Entlastungsbetrag 4.260 € für Alleinerziehende mit einem Kind. Gehört zum Haushalt der/des Alleinerziehenden mehr als ein Kind, für das er/sie einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält, erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 € je weiterem Kind.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

Welche Gebühren fallen an?

Es entstehen keine Gebühren oder sonstige Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gemäß Einkommensteuergesetz besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Änderung der Steuerklasse II, wenn die genannten Voraussetzungen im laufenden Steuerjahr wegfallen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Elektronische Anträge und Formulare können kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.

Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung oder die Berücksichtigung der Steuerklasse II beim Lohnsteuerabzug erhalten Sie in allen Finanzämtern des Landes Rheinland-Pfalz.

Außerdem stehen die Formulare auf der Homepage des Landesamtes für Steuern zum Download zur Verfügung.