KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen
[Nr.99148012080000 ]
Leistungsbeschreibung
Aktionsplan Hochwasser der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Die KfW hilft den Opfern der Flutkatastrophe. Für die Bewältigung Ihrer Hochwasserschäden wird das Programm "KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" geöffnet. Der Zinssatz in der Hochwasservariante beträgt 1 Prozent pro Jahr, ansonsten gelten die Programmbedingungen unverändert.
Mit dem Förderdarlehen unterstützt die KfW Investitionen kommunaler und sozialer Unternehmen sowie gemeinnütziger Organisationen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Gefördert werden bis zu EUR 50 Millionen Kreditbetrag pro Vorhaben – zum Beispiel in folgenden Bereichen:
- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur
- Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen
- Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband)
- Ver- und Entsorgung
- Verkehrsinfrastruktur
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
Auch Grundstücke können mitfinanziert werden, wenn diese notwendiger Bestandteil der Investition sind und vor höchstens zwei Jahren gekauft wurden.
Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben. Bei Großprojekten ist eine Gliederung in Einzelabschnitte möglich.
- Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
- gemeinnützige Organisationsformen und Kirchen
- im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften: natürliche Personen sowie Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von höchstens EUR 500 Millionen
- Unternehmen im Rahmen von Forfaitierungsmodellen, unabhängig von ihrem Gruppenumsatz
- Umschuldungen beziehungsweise die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
- Betriebsmittel
- geringwertige Wirtschaftsgüter
- reine Kapitalanlagen
- reine Eigenkapitalausstattungen
- Kreditumschuldungen
- Wohnungen (Ausnahme: Betreutes Wohnen)
An wen muss ich mich wenden?
- für die Antragstellung: Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
- für die Antragsbearbeitung: die KfW Bankengruppe
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ihr Kreditinstitut reicht zur Antragstellung folgende Unterlagen ein:
- das von Ihnen unterschriebene Antragsformular
- eine von Ihnen erstellte zusammenfassende Projektbeschreibung
Gegebenfalls teilt Ihnen die KfW nach Antragstellung mit, welche weiteren Unterlagen für die Bearbeitung des Kreditantrages erforderlich sind.
Welche Gebühren fallen an?
- Kreditzinsen
- Bereitstellungsprovision: 0,25 Prozent pro Monat auf noch nicht abgerufene Beträge, beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum.
- Bei außerplanmäßiger Tilgung: Vorfälligkeitsentschädigung
- für die Beantragung: keine Gebühren oder Kosten
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen.
Was sollte ich noch wissen?
- Den Antrag reicht Ihre Hausbank für Sie ein, die Antragsformulare liegen dort vor. Ihr Bankberater füllt den Vordruck für Sie aus.
- Ihre Hausbank leitet Ihren Antrag mit der Einstufung und den übrigen erforderlichen Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter.
- Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen.