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Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge
[Nr.99080004001000 ]

Leistungsbeschreibung

Prüfung einer Ausnahmegenehmigung (Ausnahme vom Grundsatz des sog. Flugplatzzwangs) im Einzelfall oder allgemein.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachgruppe Luftverkehr
Außenstelle Flughafen-Hahn

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag mit Begründung unter Angabe Luftfahrzeug (Muster, Kennung) / Pilot / Ort / Datum / Zeit / Anzahl gepl. Flugbewegungen, Zustimmung Eigentümer/sonst Berechtigter, Übersichtsbild/Lageplan, ggfls. Unbedenklichkeitserklärung örtliche Ordnungsbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenrahmen: 30€ bis 500 €
Höhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand, Umfang und Bedeutung der Erlaubnis, wirtschaftlichem Wert oder Nutzen für den Antragsteller, tatsächlichen Aufwendungen für Stellungnahmen Dritter.
Grundlage:

Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Ereigniszeitpunkt eingereicht sein.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch.

Anträge / Formulare

Grundsatz: Formlos, bei Erlaubnissen für Hubschrauber gegebenenfalls luftrechtliche Genehmigungen beim Landesbetrieb Mobilität.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Luftsportgeräten, Hängegleiter und Gleitseglern sowie Sprungfallschirmen könnte eine abweichende Zuständigkeit gegeben sein (Grundlage: Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden).

Voraussetzungen

  • Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigter stimmt zu 
  • Genehmigungsbehörde erteilt Erlaubnis