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Genehmigung von Tierversuchen beantragen
[Nr.99110014006000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Tierversuche durchführen möchten, benötigen Sie grundsätzlich vor Versuchsbeginn eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Tierversuche sind Eingriffe oder Behandlungen

  • zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können,
  • zu Versuchszwecken an Tieren, die dazu führen können, dass Tiere geboren werden oder schlüpfen, die Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden,
  • zu Versuchszwecken am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die erbgutveränderten Tiere oder deren Trägertiere verbunden sein können,
  • die zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen vorgenommen werden oder

durch die Organe oder Gewebe ganz oder teilweise entnommen werden, um zu wissenschaftlichen Zwecken oder die zu Aus-, Fort- oder Weiterbildungszwecken vorgenommen werden.

Voraussetzungen

  • Der Versuch ist unerlässlich und kann nicht durch alternative Verfahren ersetzt werden. Er wurde auch bisher so nicht durchgeführt, ein Erkenntnisgewinn ist plausibel dargelegt.
  • personelle Voraussetzungen liegen vor: Wenn Sie Tierversuche leiten, planen und durchführen, müssen Sie Sachkunde nachweisen, insbesondere hinsichtlich der belastenden Eingriffe und Behandlungen, auf den Eingriff und die Tierart bezogen  
  • erforderliche Anlagen, Geräte und andere sachliche Mittel sind vorhanden  
  • für Tierversuche, die in Versuchstiereinrichtungen durchgeführt werden, ist eine Erlaubnis für die entsprechenden Tierarten nach dem Tierschutzgesetz erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formular Antrag auf Genehmigung oder Anzeige von Tierversuchen
  • Nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP) muss enthalten:
    • den Versuchszweck,
    • den zu erwartenden Nutzen,
    • die zu erwartenden Schmerzen, Leiden und/oder Schäden,
  • die Tierarten und Tierzahlen sowie die Erfüllung der Anforderungen gemäß des Tierschutzgesetzes (unerlässliches Maß, Alternativmethoden zum Tierversuch, Unerlässlichkeit der Belastung, sinnesphysiologische Entwicklungsstufe)
  • Glossar der im Text verwendeten Abkürzungen und ggf. spezifischen Fachausdrücke
  • Liste der Literaturzitate (falls nicht im Text eingearbeitet)
  • ggf. Formblatt „Abschlussbeurteilung genetisch veränderter Zuchtlinien“
  • ggf. Formblatt „Wiederholte Verwendung von Primaten“
  • Belastungstabelle
  • Score Sheet
  • Aufzeichnungsmuster nach § 9 Abs. 5 TierSchG
  • ggf. Personenbögen
  • Nachweise der Ausbildung sowie der Kenntnisse und Fähigkeiten und der tierexperimentellen Erfahrung der beteiligten Personen
  • ggf. Formblätter „Angaben zur Biometrischen Planung“
  • Statistisches Gutachten
  • Stellungnahme der/des Tierschutzbeauftragten
  • ggf. wissenschaftliche Beurteilungen von unabhängigen Dritten
  • Sonstige:
    • bspw. Medikationsliste etc.

Welche Gebühren fallen an?

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Die Frist bis zur Entscheidung über den Antrag zählt erst ab Vorliegen aller erforderlichen Angaben.

Sie dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung mit dem Tierversuch beginnen.

Rechtsgrundlage

§ 8 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)

§ 31 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Was sollte ich noch wissen?

  • Dem vereinfachten Genehmigungsverfahren unterliegen Tierversuche, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
  • Der Anzeigepflicht unterliegen Versuchsvorhaben, in denen Zehnfußkrebse verwendet werden.

Bemerkungen

 Ohne gültige Genehmigung darf kein Tierversuch durchgeführt werden.