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Hilfen für Familien in Not aus der Landesstiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz"

Leistungsbeschreibung

Es gibt besondere Notsituationen, in denen die allgemein zur Verfügung stehenden Hilfen nicht ausreichen. In solchen Fällen kann die Landesstiftung „Familie in Not“ weiterhelfen. Mit ihren Mitteln kann sie besonders Alleinerziehenden, jungen Familien und kinderreichen Familien in Notlagen schnell und unbürokratisch eine finanzielle Hilfe ermöglichen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich bei einer familiären Notlage an Schwangerschafts- und Sozialberatungsstellen sowie das örtlich zuständige Jugend- oder Sozialamt bzw. eine Schuldnerberatungsstelle. Ihr Antrag wird von dort aus an den Vergabeausschuss der Stiftung weitergeleitet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen, aus denen die finanzielle Situation ersichtlich ist (laufende monatliche Einkünfte und regelmäßigen monatlichen Belastungen)

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anträge an die Landesstiftung Rheinland-Pfalz sind nicht fristgebunden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Familienministeriums Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus sind Einzelheiten der Broschüre „Ratgeber Familie“, die ebenfalls auf der Homepage des Familienministeriums eingestellt ist, zu entnehmen.

Bemerkungen

Die Stiftung „Familie in Not Rheinland-Pfalz“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.