Seiteninhalt

Dienstleistungen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Gewässeraufsicht
[Nr.99129026028000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es
  • Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die Erfüllung der sich aus den wasserrechtlichen Vorschriften ergebenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen,
  • Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen,
  • die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen sicherzustellen,
  • erteilte Zulassungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist
  • bei zulassungsbedürftigen Maßnahmen: die für die Zulassung zuständige Behörde.
  • bei nichtzulassungsbedürftigen Maßnahmen:
    • die obere Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd), wenn die Unterhaltungslast des Gewässers oder der Anlage beim Land, den Kreisen oder den kreisfreien Städten obliegt,
    • in allen übrigen Fällen die untere Wasserbehörde (Kreis- bzw. Stadtverwaltung).

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren für die Anordnung notwendiger Maßnahmen im Einzelfall von 53 Euro bis 2655 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine Bearbeitungsfristen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch.

Anträge / Formulare

Keine.

Was sollte ich noch wissen?

Bedienstete und Beauftragte sind im Rahmen der Gewässeraufsicht u.a. befugt
  • Gewässer zu befahren,
  • technische Ermittlungen vorzunehmen,
  • zu verlangen, dass Auskünfte erteilt und Hilfen zur Verfügung gestellt werden,
  • Betriebsgrundstücke und  -räume zu betreten.