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Zweiter Bildungsweg Aufnahme beantragen
[Nr.99088004000000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Einrichtungen des „Zweiten Bildungsweges“ sind allgemeinbildende Schulen und leisten einen Beitrag zum lebensbegleitenden Lernen nach der Schulpflicht. Das Bildungsangebot richtet sich an Erwachsene, die ihre Allgemeinbildung und ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern, einen höheren Schulabschluss und damit die Studierfähigkeit und die Hochschulzugangsberechtigung (Fachhochschule oder Universität) erwerben wollen.

In Rheinland-Pfalz können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachgeholt werden:

  • an speziellen Einrichtungen für Erwachsene mit Berufserfahrung zum Nachholen der Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife:
    Kollegs und Abendgymnasien
  • über bestimmte Prüfungen (Nichtschülerprüfung, Begabtenprüfung)

Die Aufnahme an einer solchen Einrichtung müssen Sie schriftlich beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung des Abendgymnasiums bzw. des Kollegs.

Was sollte ich noch wissen?

Der Besuch des Kollegs ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderfähig. Ab der Einführungsphase wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gefördert. Im Abendgymnasium kann BAföG erst ab dem vierten Halbjahr beantragt werden.

Weitere Informationen zum Thema – Zweiter Bildungsweg - finden sie im Bildungsserver Rheinland-Pfalz.