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SED-Opfer-Entschädigung (Gesundheitsschäden)
[Nr.99104002000000 ]

Leistungsbeschreibung

Haben Sie durch eine ungerechtfertigte Freiheitsentziehung oder eine andere hoheitliche Maßnahme, die der politischen Verfolgung gedient hat, eine gesundheitliche Schädigung erlitten?

Dann können Sie unter Umständen Versorgungsleistungen erhalten. Außerdem kommen gegebenenfalls weitere soziale Entschädigungen wie z.B. Opferrente oder Kapitalentschädigung in Betracht. [LINK zur Busleistung] SED-Opfer-Entschädigung (Opferrente, Kapitalentschädigung).

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde, bei persönlicher Abgabe des Antrages den Personalausweis oder Reisepass,
  • Meldebestätigung,
  • ggf. sich in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B. Gutachten),
  • ggf. eine Vollmacht, den Betreuerausweis oder eine Bestallungsurkunde.

Angaben zu weiteren benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antragsvordruck oder erfragen Sie diese bei der zuständigen Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich wird die Versorgung ab Antragstellung gewährt.

Rechtsgrundlage