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Sperrmüll Entsorgung
[Nr.99001009004000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Sperrmüll kann

  • durch Abholung
  • durch persönliche Abgabe an einer zentralen Stelle

erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage