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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
[Nr.99107008010000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.

An wen muss ich mich wenden?

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Befreiung von der Rund­funk­bei­trags­pflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der fol­gen­den Do­ku­mente:

  • Be­schei­ni­gung der Be­hör­de
  • Be­willigungs­be­scheid

Es ist zwingend not­wendig, dass aus den Nach­weisen alle der folgenden Vo­raus­setzungen er­sichtlich sind: 

  • Name des Leistungs­empfängers
  • Welche Leistung gewährt wird
  • Leistungs­zeit­raum

Bitte senden Sie keine Original­do­ku­men­te an den Bei­trags­ser­vice. Eine Rück­sen­dung von Do­ku­men­ten kann nicht ga­ran­tiert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Antragsverfahren und Prüfung: keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Dauer der Befreiung richtet sich nach dem Gültigkeitszeitraum des jeweiligen Nachweises.

Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung berücksichtigt werden.

Informationsstand

17.04.2019

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Bemerkungen

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.