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Reisepass Ausstellung im Ausland
[Nr.99085001012012 ]

Leistungsbeschreibung

Sie können Ihren Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. Geburtsurkunde

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.

Welche Gebühren fallen an?

Bei Ausstellung im Ausland wird ein Aufschlag von EUR 12,00 bis EUR 21,00 gegenüber den in Deutschland zu zahlenden Gebühren fällig.

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass – 32 Seiten: EUR 58,50 Euro (EUR 37,50 + EUR 21,00)
  • Reisepass – 48 Seiten: EUR 80,50 Euro (EUR 37,50 + EUR 22,00 + EUR 21,00)
  • Express-Reisepass – 32 Seiten: EUR 90,50 Euro (EUR 37,50 Euro + EUR 32,00 + EUR 21,00)
  • Express-Reisepass – 48 Seiten: EUR 112,50 Euro (EUR 37,50 Euro + EUR 22,00 + EUR 32,00 + EUR 21,00)

Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass – 32 Seiten: EUR 91,00 Euro (EUR 70,00 + EUR 21,00)
  • Reisepass – 48 Seiten: EUR 113,00 Euro (EUR 70,00 + EUR 22,00 + EUR 21,00)
  • Express-Reisepass – 32 Seiten: EUR 123,00 Euro (EUR 70,00 + EUR 32,00 + EUR 21,00)
  • Express-Reisepass – 48 Seiten: EUR 145,00 Euro (EUR 70,00 + EUR 22,00 + EUR 32,00 + EUR 21,00)

Vorläufiger Reisepass: EUR 39,00 (EUR 26,00 + EUR 13,00)

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer:

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

Bearbeitungsdauer

  • Reisepass: ca. 4 Wochen
  • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen
  • vorläufiger Reisepass: sofort

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Über die Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle notwendigen Informationen über und auch von Ihrer zuständigen Deutschen Vertretung.

Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder.

Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert, können die Auslandsvertretungen auch vorläufige Pässe ausstellen.