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Mindestlohn Durchsetzung
[Nr.99006026130000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Behörden der Zollverwaltung kontrollieren die Einhaltung des Mindestlohns.
Sie können hierzu Einsicht in Geschäftsunterlagen wie Arbeitsverträge nehmen und die Erstellung von Dokumenten von Arbeitgebern verlangen.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu EUR 500.000 sanktioniert werden. Außerdem können Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Ab dem 01.01.2015 gilt grundsätzlich ein Mindestlohn von EUR 8,50.
  • Bis zum 31.12.2016 sind Löhne unter EUR 8,50 nur erlaubt, wenn ein nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag oder eine entsprechende Rechtsverordnung nach diesen Gesetzen dies vorsieht.
  • Für Zeitungszusteller gilt eine Übergangsregelung.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?