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Kfz: Abgasuntersuchung (AU) im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU)

Leistungsbeschreibung

Um zu gewährleisten, dass Ihr Kraftfahrzeug die höchstzulässigen Abgaswerte nicht überschreitet, wird im Rahmen der Hauptuntersuchung regelmäßig eine Abgasuntersuchung durchgeführt. Hierbei wird durch einen Sachverständigen eine Messung an Ihrem Fahrzeug durchgeführt. Über diese Prüfung wird ein Prüfbericht gefertigt, der Ihnen in jedem Fall ausgehändigt wird. Die Prüfung als Bestandteil der HU wird bei einem positiven Ergebnis auch mit der HU-Prüfplakette dokumentiert.

An wen muss ich mich wenden?

Sie haben die Möglichkeit, die HU bei allen Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr und bei allen amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen durchführen zu lassen.
Außerdem kann die HU-Untersuchung auch durch Fachwerkstätten durchgeführt werden, die von der KFZ-Innung eine Anerkennung als HU-Werkstatt erhalten haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen sind abhängig von der Fahrzeugart und dem Einsatzzweck des Kraftfahrzeugs. Für erstmals in Verkehr kommende privatgenutzte Personenkraftwagen fällt wie bei der HU die erste Prüfung in der Regel nach drei Jahren an. Anschließend ist sie alle zwei Jahre fällig.
Kürzere Fristen (ein Jahr) gelten z. B. für Personenkraftwagen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden oder für Lastkraftwagen und Nutzfahrzeuge.
Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Was sollte ich noch wissen?

Der Abgasuntersuchung ist Bestandteil der HU Prüfung und des damit verbundenen Prüfberichtes.