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Hauptabteilung

In der Hauptabteilung werden zentrale Aufgaben für die Gesamtverwaltung mit ihren Fachbereichen, Abteilungen und Sachgebieten erledigt.

Zur Hauptabteilung gehören die Sachgebiete

- Interne Dienste und Wahlen

- Kommunalverfassung und Sitzungsmanagement

Interne Dienste und Wahlen

Das Sachgebiet ist für generelle Entscheidungen im Bereich Internes Dienstrecht zuständig. Hier werden entsprechende Verfügungen, Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen ausgearbeitet.

Außerdem läuft hier die zentrale Beschaffung der Büro- und Verbrauchsmittel sowie die Beratung und Beschaffung der Büroausstattung. Wir achten dabei nicht nur auf ergonomische Arbeitsplätze, sondern auch auf umweltgerechte Produkte, wie beispielsweise 100 % Recyclingpapier bei allen Schreiben der Stadtverwaltung. Auch der Umstieg und die Anschaffung von (Elektro-) Fahrzeugen laufen über das Sachgebiet.

Die zentrale Poststelle der Stadtverwaltung, die den gesamten Postein- und -ausgang abwickelt, gehört ebenfalls dazu.

Außerdem werden alle Wahlen wie z. B. die Bundestagswahl, die Landtagswahl sowie die Kommunalwahlen, wozu auch die Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin gehört, organisiert und durchgeführt. Die Wahlvorbereitungen beginnen dabei meist schon ein Jahr vor dem eigentlichen Wahltermin.

Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
06321 855-1149
🖷 06321 855-1590
allgemeine-verwaltung@neustadt.eu

Kommunalverfassung und Sitzungsmanagement

Das Sachgebiet Kommunalverfassung und Sitzungsmanagement betreut den Stadtrat, den Hauptausschuss, die Ortsbeiräte, den Innenstadtbeirat und den Wirtschaftsbeirat und ist zuständig für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie die Organisation und Koordination des Sitzungsdienstes.

Weitere Informationen über Sitzungen (Einladung, Vorlagen, Niederschriften) sowie Rats- und Ausschussmitglieder finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem.

In diesem Zusammenhang werden auch Fragen zum Gemeindeverfassungsrecht (GemO) beantwortet und kommunalrechtliche Problemstellungen geprüft.

Sie haben eine Frage an den Stadtrat oder möchten diesem Vorschläge oder Anregungen unterbreiten. Dann schreiben Sie eine E-Mail an einwohnerfragestunde@neustadt.eu und beachten dabei, dass diese möglichst drei Arbeitstage vor der Sitzung bei uns eingeht.

Eine weitere Aufgabe ist die Bearbeitung der Anträge für die landesweite Ehrenamtskarte. Wir leiten diese Anträge nach Eingang an die Staatskanzlei weiter, welche die Ehrenamtskarten erstellt und zur Aushändigung an die Berechtigten an die Stadt Neustadt an der Weinstraße sendet.

Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte finden Sie hier