Veröffentlichungen

Die Veröffentlichung gibt Ihnen die Gelegenheit zur Einsicht in die konkreten Planwerke sowie die Option zur Stellungnahme zu diesen jeweiligen Planentwürfen.

Klarstellende Aufhebung von 129 fehlerhaften Bebauungsplänen im gesamten Stadtgebiet

Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026

Bekanntmachung

Planungsanlass und –intention:

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße beabsichtigt 110 fehlerhaft zustande gekommene sowie 19 nicht auffindbare Bebauungspläne aufzuheben. Die insgesamt 129 Bebauungspläne wurden bereits seit Anfang der 1990er Jahre nicht mehr zur Beurteilung von Bauvorhaben angewendet. Da die Verwaltung jedoch keine Nichtanwendungs- oder Normverwerfungskompetenz hat, müssen diese Bebauungspläne nun klarstellend aufgehoben werden. Für die Bürgerinnen und Bürger wird damit ein transparenter und eindeutiger Rechtszustand geschaffen.

Planverfahren:

Die Bebauungspläne werden im Regelverfahren aufgehoben.

Hinweis zu Stellungnahmen:

In den Stellungnahmen sollten Bezeichnung und Orts- bzw. Stadtbezirk des Bebauungsplans, auf den sich die Stellungnahme bezieht, angegeben werden.

Aufhebungssatzung inklusive Planunterlagen:

Die Bezeichnungen sowie, soweit bekannt, die Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind nachfolgend, nach Ortsbezirken gegliedert, dargestellt.
Weitere Infos zu den einzelnen Bebauungsplänen können der jeweiligen Aufhebungssatzung und Begründung entnommen werden.

Kernstadt

Ortsbezirke


Bei Bedarf sind die aufzuhebenden Bebauungspläne im Original in der Abteilung Stadtplanung, Amalienstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße einsehbar!
Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin unter 06321-8551306

1.Änderung Flächennutzungsplan 2040 "Landesgartenschau Sondergebiet" in den Stadtbezirken 14 und 31

Förmliche Beteiligung vom 08.06.2026 bis einschließlich 06.07.2026

Bekanntmachung

Planungsanlass und –intention

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist mit ihrer Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau erfolgreich gewesen. Zur Sicherung der städtebaulichen und landschaftsarchitektonischen Ziele, sowohl im Durchführungsjahr aber auch in der Zeit danach, ist ein Bebauungsplan notwendig. Da zwischenzeitlich der neue Flächennutzungsplan 2040 wirksam geworden ist, muss dieses Verfahren, das ursprünglich als Änderung des alten Flächennutzungsplanes 2005 begonnen wurde, in die 1. Änderung Flächennutzungsplan 2040 „Landesgartenschau Sondergebiet“ umbenannt werden. Weitgehend werden im Bebauungsplan - Entwurf, der nun auch in die Offenlage gehen wird, neben öffentlichen und privaten Grünflächen auch ein Sondergebiet, das der Erholung dient, festgesetzt. Der wirksame Flächennutzungsplan 2040 (FNP 2040) stellt in weiten Teilen Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage dar. Die Fläche des ehemaligen Abfallverwertungszentrums bzw. des stillgelegten Deponieabschnittes „Maifischgraben“ ist als Fläche für die Abfallentsorgung dargestellt. Ebenso stellt der FNP 2040 im Bereich des ehemaligen Hartplatzes eine weitere Grünfläche dar. Der Bebauungsplanvorentwurf setzt hingegen auf den Flächen des Abfallverwertungszentrums und auf der Fläche des ehemaligen Hartplatzes ein Sondergebiet, das der Erholung dient, fest. Im Böschungsbereich des stillgelegten Deponieabschnittes Maifischgraben setzt der Bebauungsplan eine öffentliche Grünfläche „Parkanlage“ fest.
Insofern ist der Bebauungsplan „Landesgartenschau 1. Änderung und Erweiterung“ in Teilen nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (Entwicklungsgebot § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Demnach ist in diesen Teilbereichen der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Auf den angesprochenen Flächen stellt der Entwurf die 1. Änderung Flächennutzungsplan 2040 „Landesgartenschau Sondergebiet“ eine Sonderbaufläche und im westlichen und nördlichen Böschungsbereich des Deponieabschnittes Maifischgraben eine Grünfläche dar.


Geltungsbereich

Der ca. 9 ha große Geltungsbereich lässt sich wie folgt grob eingrenzen:
Im Norden: durch den Rehbach
Im Osten: durch die Branchweilerhofstraße
Im Süden: durch die Branchweilerhofstraße
Im Westen: durch die Adolf-Kolping-Straße

Innerhalb des Geltungsbereiches liegen folgende Grundstücke mit den Flurstücksnummern: 3270/21, 3311/8, 3270/22, 3222/29, 3222/30, 3222/31, 3222/33, 3222/35. Folgendes Flurstück liegt nur teilweise im Geltungsbereich: 3270/23.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist nachstehender Abbildung zu entnehmen.

Planunterlagen:
Planzeichnung
Begründung

Bebauungsplan "Landesgartenschau I.Änderung und Erweiterung" in den Stadtbezirken 14 und 31

Förmliche Beteiligung vom 08.06.2026 bis einschließlich 06.07.2026

Bekanntmachung

Planungsanlass und –intention

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist mit ihrer Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2028 erfolgreich gewesen. Zur Sicherung der städtebaulichen und landschaftsarchitektonischen Ziele wurde der Bebauungsplan „Landesgartenschau“ am 13.02.2025 wirksam. Allerdings trifft dieser Bebauungsplan ausschließlich Festsetzungen zu den Daueranlagen.
Inzwischen ist von der LGS gGmbH die Planung für den Durchführungszeitraum vom April 2028 – Oktober 2028 fertiggestellt. Neben den textlichen Festsetzungen für die temporären Nutzungen durch die Landesgartenschau muss nun auch die Folgenutzung für das ehemalige Abfallwirtschaftszentrum bauplanungsrechtlich gesichert werden. Da diese Flächen bisher nicht überplant waren, wurde der bisherige Geltungsbereich entsprechend erweitert. Auf den Flächen des ehemaligen Abfallwirtschaftszentrums und der ehemaligen Schlichtwohnungen soll ein naturnaher Campingplatz entstehen. Dieser wird als Sondergebiet, das der Erholung dient mit der Zweckbestimmung „Campingplatz und Ferienhäuser“ ausgewiesen.

Planverfahren
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.

Geltungsbereich

Das etwa 36,9 Hektar große Plangebiet liegt im Osten der Kernstadt zwischen Landwehrstraße im Westen und Branchweilerhofstraße im Osten. Nördlich des Plangebietes befinden sich weitgehend Freizeitgärten und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sowie die B38 (Autobahnzubringer). Südlich des Plangebietes befinden sich weitere Gewerbebetriebe entlang der Rosslaufstraße und der neue Wohnpark „Am Speyerbach“ (ehemals IBAG), aber auch die Wohnnutzung östlich der „Adolf-Kolping-Straße“ und „Neubachwiesen“. Weitere Gewerbenutzungen befinden sich südlich des Speyerbachs.

Der Geltungsbereich umfasst vollständig die Flurstücke mit den Nummern 1672/22, 3981/1, 3982/1, 3984/2, 1675/19, 1662/6, 1000/91, 4094/1, 4094, 3996/4, 3999/1, 4015/15, 3946/9, 3946/12, 4015/14, 4019/2, 4020, 4021, 4022, 4022/2, 4022/3, 4023, 4024, 4025, 4026, 4027, 4027/2, 4028, 4029, 4030, 4031, 4033, 4034, 4034/2, 4035/3, 4036/2, 4036/3 , 4037, 4039, 4040, 4042, 4042/2, 4042/3, 4042/4, 4041/2, 4041/3, 4082, 4082/2, 4083, 4083/2, 4051/3, 1662/7, 1662/8, 3270/16, 3290/3, 3281/4, 3283/16, 3283/15, 3283/17, 3284/11, 3287/9, 3284/7, 3253/3, 3287/10, 3270/12, 3270/13, 3191/46, 3191/47, 3191/48, 3270/4, 3251/1, 3250/2, 3202/10, 3202/11, 3270/11, 3270/21, 3270/22, 3270/23, 3222/24, 3222/29, 3222/30, 3222/31, 3222/32, 3222/33, 3222/34, 3222/35, 3222/22, 3222/20, 3222/36, 3222/37, 3222/38, 3222/39, 3222/23, 3222/40, 3270/10, 3270/24 3222/17, 3203/6, 3203/8, 3204/9, 3204/11, 3311/8, und 3992/7.

Folgende Flurstücke liegen nur teilweise im Geltungsbereich: 1000/92, 4043/33, 4043/34, 4051/2, 4081/4, 4091/2, 4091, 4090/2, 4089/2, 4088/1, 4087/3, 4086/2, 4085/6, 4085/5, 4085/2, 4085, 4084, und 3946/15.


Alle Planunterlagen und Gutachten finden Sie unter folgendem Link
https://nextcloud.neustadt.eu/index.php/s/YnfFqWdXmJiTQpP 






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