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Kopfbild Wirtschaft

WBG Wohnungsbau- gesellschaft Neustadt a. d. Weinstraße mbH

Konrad-Adenauer-Straße 47
67433 Neustadt an der Weinstraße
fon: 06321 8996-0
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Grundstücke und Immobilien

Häufig gestellte Fragen

Häufig treten im Tagesgeschäft immer wiederkehrende Fragen auf. Hier finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen mit den entsprechenden Antworten.

Ihr Mietvertrag

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) und wie bekomme ich ihn?

Der Wohnberechtigungschein (WBS) ist eine Bescheinigung, die es ermöglicht, eine mit öffentlichen Mitteln finanzierte Wohnung anzumieten. Der WBS wird einkommensabhängig berechnet und ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Anspruch auf einen WBS haben im Normalfall beispielsweise Auszubildende, alleinerziehende Mütter oder Familien mit nur einem Einkommen.
Ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, erfahren Sie bei der Wohngeldstelle im Sozialamt der Stadt Neustadt an der Weinstraße.

Ist für die Wohnungen der WBG immer ein Wohnberechtigungsschein (WBS) notwendig?

Grundsätzlich: Nein. Es gibt sowohl öffentlich geförderte Wohnungen für bestimmte Personenkreise, für welche ein WBS benötigt wird, aber auch eine Vielzahl von freifinanzierten Wohnungen, für die keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, erfahren Sie bei der Wohngeldstelle im Sozialamt der Stadt Neustadt an der Weinstraße.

Wie hoch ist die Kaution für eine Wohnung der WBG?

Die Kaution beträgt 3 Monatskaltmieten (d.h. die Miete ohne die Betriebs- und Heizkosten). Je nach den finanziellen Möglichkeiten des Mieters, bieten wir eine Ratenzahlung an.

Ich bin mit meiner Miete in Rückstand geraten, was muss ich tun?

Im Fall eines Mietrückstandes (z.B. aufgrund einer fehlgegangenen Überweisung oder einer Rücklastschrift wegen einer unzureichenden Kontodeckung) ist es wichtig, dass Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen! Je früher Sie uns deswegen ansprechen, desto schneller können wir gemeinsam eine Lösung (z.B. eine Ratenzahlungsvereinbarung) finden.

Was muss ich tun, wenn ich ein größeres/kleineres Müllgefäß benötige?

Falls sich Ihr Müllverbrauch ändert (z.B. aufgrund einer Änderung der Personenzahl), wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter in der Vermietabteilung. Diese bestellen Ihnen dann bei der ESN direkt ein anderes Gefäß. Der Tonneneinsatz wird dann von der ESN selbstständig getauscht.

Woher beziehe ich meinen Hausstrom? Kann ich den Anbieter wechseln?

Bei Abschluss des Mietvertrags informieren wir die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße über den Mietbeginn, damit rechtzeitig Strom in Ihrer neuen Wohnung vorhanden ist. Ihnen steht jedoch frei, einen alternativen Anbieter zu wählen.

Besondere Angebote

WIA - Ich bin über 70 Jahre alt und möchte einen subventionierten Hausnotrufanschluss der WBG. Was muss ich dafür tun?

Im Grunde müssen Sie sich hierfür nur für einen der Anbieter entscheiden. Anschließend setzen Sie sich mit dem entsprechenden Anbieter in Verbindung. Alles weitere läuft auch über die Hausnotrufdienstleister. Die Subvention wird direkt vom Anbieter mit der WBG verrechnet, Sie zahlen nur den monatlichen Anteil.

WIA - Ich bin jünger als 70 Jahre, leide aber an einer Behinderung oder einer schweren Erkrankung. Habe auch ich einen Anspruch auf Subventionierung durch die WBG?

In diesem Fall können wir leider keine pauschale Antwort geben. Für solche Fälle wurde ein Gremium aus Fachleuten gegründet, welches in diesen Einzelfällen entscheidet. Wir bitten Sie hierzu, uns eine Kopie Ihres Behindertenausweises zukommen zu lassen oder ein ärztliches Attest über Ihre Erkrankung einzureichen. Die Entscheidung wird dann bei der nächsten Sitzung des Gremiums getroffen.

Hat die WBG noch andere Dienstleistungsangebote für ältere oder erkrankte Menschen?

In erster Linie bietet die WBG natürlich Wohnraum an. Hier besteht eine große Auswahl an seniorenfreundlichen Erdgeschosswohnungen und auch einigen Wohnungen für behinderte Menschen. Fragen Sie einfach unsere Mitarbeiter, ob eine passende Wohnung frei ist!

Ansonsten hat die WBG die Möglichkeit, Ihnen Kontaktadressen zu Dienstleistern und Beratungsstellen bereitzustellen. Zusätzliche Vergünstigungen zu anderen Dienstleistungen können wir Ihnen momentan jedoch noch nicht anbieten. 

Die Hausgemeinschaft

Was muss ich tun, wenn meine Nachbarn nicht wie vorgeschrieben die Hausordnung durchführen oder die Ruhezeiten nicht einhalten?

Zuallererst: Reden Sie miteinander! Viele Streitfälle in Miethäusern entstehen durch Missverständnisse, die durch ein frühzeitiges Gespräch hätten verhindert werden können!

Ist Ihr Nachbar auf das Besprochene nicht eingegangen, bitten wir Sie, die Vorkommnisse schriftlich mit Datum und Zeit festzuhalten (am besten zusätzlich mit den Unterschriften anderer Anwohner). Nur aufgrund solcher Protokolle können wir tatsächlich gegen die Verstöße vorgehen!

Ich habe jemanden beobachtet, wie er absichtlich etwas beschädigt hat. An wen muss ich mich wenden?

Vandalismus kommt leider auch in Neustadt immer häufiger vor. Hauptproblem bei der Verfolgung dieser Schäden ist, dass die Täter meist unerkannt entkommen. Hilfreich können hierbei folgende Hinweise sein, für die Sie sich selbst nicht in Gefahr begeben müssen: Beobachtungen und Zeugenaussagen (vielleicht ist einer der Täter bekannt), Fotografien mit einer Digitalkamera (auch die meisten Kameras an aktuellen Mobiltelefonen reichen hierfür aus) und eine unverzügliche Alarmierung von Ordnungsamt oder Polizei. Alternativ können Sie auch unsere Haustechniker bzw. den Notdienst informieren!

Mit Ihrer Hilfe können wir die Verursacher aufspüren und somit weitere Beschädigungen verhindern!